Mittelständische Unternehmen verschenken viel Geld bei der Finanzierung von Investitionen im Bereich Innovation und Energieeffizienz, weil sie die öffentlichen Fördermöglichkeiten nicht kennen und auch von ihren Hausbanken nicht professionell beraten werden. Teilweise haben sie auch schon deprimierende Erfahrungen mit öffentlichen Fördermitteln hinter sich, weil der Aufwand für die Antragstellung und der erzielte Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis steht oder die Zusage seitens der Fördermittelstellen nicht erteilt wurde, weil gewisse Voraussetzungen seitens des antragstellenden Unternehmens nicht erfüllt waren.
Wir helfen Ihnen, zusammen mit den professionellen Fördermittelberatern von REM Capital AG, dieses Problem zu lösen. Wir arbeiten zu 100 % erfolgsorientiert und hoch professionell. Die komplette Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis erfolgt durch REM und entlastet somit die Personalressourcen Ihres Unternehmens weitestgehend.
Stellvertretend für die attraktiven Fördermöglichkeiten durch öffentliche Darlehen und Zuschüsse möchten wir Ihnen heute das Umweltinnovationsprogramm sowie das Energieeffizienzprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) vorstellen.
Gegenstand der Förderung | Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können. Gefördert werden maschinelle, bauliche oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich der Kosten für die Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehenden Gutachten und und Messungen u.a. in den folgenden Bereichen: - Ressourceneffizienz/Materialeinsparung - Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien - Abwasserreinigung/Wasserbau - Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen - Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen) - Bodenschutz - Minderung von Lärm und Erschütterungen |
Antragsvoraussetzungen | Bei der Bewertung von Förderprojekten werden insbesondere die drei Kriterien Innovation, Demonstrationscharakter (Übertragbarkeit) und Umweltentlastung herangezogen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Erstmalige großtechnische Umsetzung der Anlagentechnologie in Deutschland, - mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen, d.h. eine verbindliche Bestellung der Anlage liegt noch nicht vor. |
Bereitstellungsprovisionen | 12 Monate bereitstellungsprovisionsfrei, danach 0,25% p.M. |
Art und Umfang der Förderung | Projekte können mit einem nicht-rückzahlbaren Barzuschuss in Höhe von bis zu 30% der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten gefördert werden. Die tatsächliche Zuschusshöhe hängt jedoch von Projekt und Antragssteller ab. |
Das KfW-Energieeffizienzprogramm ist ein hoch attraktives Programm zur gezielten Förderung von Investitionen im Inland (bzw. im In- und Ausland), die dazu beitragen, die Energieeffizienz wesentlich zu verbessern. Die KfW unterscheidet hierbei zwischen den Bereichen „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“, „Einzelmaßnahmen Sanieren“ sowie „Energieeffiziente
Produktionsanlagen und -prozesse Einstiegsstandard“ bzw. „Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse Premiumstandard“. Ergänzend zum Zinsvorteil sind Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren möglich.
Mögliche Fördermaßnahmen sind beispielsweise Ersatz- und Neuinvestitionen (z.B. Anlagentechnotogien, Maschinenpark), Neubau und Sanierung von Gebäuden (z.B. Verwaltungsgebäude, Produktions-/Lager-/Logistikhallen, Hotels) sowie Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Nach unserer Einschätzung kommen nahezu alle Investitionsmaßnahmen im Bereich von Gebäudeneubauten und Sanierungen hierfür in Frage; 100 % der Investitionskosten sind dabei bis auf wenige Ausnahmen förderfähig.
Struktur und Konditionsübersicht
Antragsberechtigt | keine Größenbeschränkung bzgl. Gruppenumsatz |
Laufzeit | 5, 10 und 20 Jahre (Mischlaufzeiten möglich) |
Bereitstellungsprovisionen | 12 Monate bereitstellungsprovisionsfrei, danach 0,25% p.M. |
Auszahlung | 100% |
Besicherung | banküblich |
Tilgungszuschüsse (gewerblicher Bereich) | - im Bereich Neubau von Gebäuden bis zu 5,0% des Zusagebetrags - bei der enegetischen Sanierung von Gebäuden bis zu 17,5% des Zusagebetrags |
Bankeneinstand (Stand 15.08.2017) | 0,0% p.a. effektiv (10-jährige Laufzeit/Gebäudesanierung), zzgl. Bankenmarge je nach Besicherung und Bonität. Die finale Fixierung der Konditionen erfolgt bei Zusage der KfW. |